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Datum: 23.05.2013
 
 
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§1 Geltung der Bedingungen

(1) Die KON5 Communications (im folgenden KON5) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn KON5 sie schriftlich bestätigt.

(3) Die Angestellten von KON5 sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(4) KON5 ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der KON5-Dienstleistungen liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Eine detaillierte Dienstleistungsbeschreibung kann aber kostenlos von KON5 per Post bezogen werden.

(2) KON5 behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. KON5 ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von KON5 für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.

(3) Soweit KON5 kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Kündigung

(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar.

(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß KON5 - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Sofern der Vertrag ungekündigt ausläuft, wird er automatisch – sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde - in einen Vertrag ohne Mindestmietzeit umgewandelt.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die KON5-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht mißbräuchlich genutzt werden,
(b) die Zugriffsmöglichkeit auf die KON5-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstoßen Inhalte oder Gestaltung der Homepage eines Kunden gegen die allgemeinen Gesetze, so räumt der Kunde KON5 das Recht ein, den Zugang zu dieser Homepage solange zu sperren, bis der gesetzwidrige Bestandteil entfernt ist. KON5 ist im Falle einer gesetzwidrigen oder mißbräuchlichen Nutzung der Dienste eMail und News durch den Kunden ebenfalls berechtigt, diesen ganz oder teilweise von der Nutzung derselben auszuschließen. Das Recht zur Kündigung gemäß § 4 Abs.2 bleibt hiervon unberührt,
(c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
(d) KON5 innerhalb eines Monats
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von KON5 geführt wird,
- jede Änderung der Anschrift anzuzeigen.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. (b) genannten Pflichten, ist KON5 sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) KON5 möchte ihren Kunden eine reibungslose Funktionsfähigkeit der angebotenen Leistungen gewährleisten. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Wartungsfenster für einen Zeitraum von wöchentlich zwei Stunden abgehalten werden, um z.B. Softwareupgrades u.ä. durchzuführen. Der Zeitraum kann individuell mit dem Kunden abgestimmt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es möglicherweise zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Internetzugangs kommen kann. In Einzelfällen muss nach vorhergehender Ankündigung durch KON5 der Zugang für den genannten Zeitraum unterbrochen werden.

§ 5 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der KON5-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der KON5-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung für den Monat vollständig zu zahlen. Die Rechnungsstellung der laufenden Dienste erfolgt nach Leistungsabschluß, spätestens am Ende eines Monats. Bestimmte Dienstleistungen werden im voraus abgerechnet. Es werden keine Entgelte für Teile eines Monats berechnet. Ein begonnener Monat zählt als in Anspruch genommen.

(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(3) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt KON5 diesem auf Anforderung entsprechend dem vertraglich vereinbarten Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/Verbindungsdaten zur Verfügung. KON5 weist - sofern die Rechnung bestritten wird - nach, daß die geschuldete Leistung am Netzknotenpunkt bereitgestellt, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Haftung

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Verzug ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(1) Dies gilt nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.

(2) Sofern KON5 fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Ansprüche gegen KON5 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

(4) Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von KON5 liegenden Störung entstehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber KON5. Dies gilt insbesondere für Defekte an der Hardware bzw. Fehler in der eingesetzten Software.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist KON5 berechtigt, den Internet-Anschluß oder die WWW-Inhalte auf KON5-eigenem oder kundeneigenen Servern zu sperren. Für die Dauer der Sperrung entfällt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der monatlichen Entgelte anteilsmäßig.

(2) Im Falle des Zahlungsverzugs darf KON5 von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Das Recht auf Geltendmachung einer höheren Zinslast bleibt davon unberührt.

(3) Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann die KON5 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt KON5 vorbehalten.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 Abs.5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, daß KON5 seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(2) Soweit sich KON5 Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist KON5 berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(3) KON5 steht dafür ein, daß alle Personen, die von KON5 mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der KON5-Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

§ 10 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der Sitz von KON5.

(2) Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der KON5-Kunden gebunden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

(5) Ansprüche jedweder Art gegen KON5 müssen innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.
 

 


 


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